Gesellschaft für Medizinische Physik und Strahlenschutz mbH
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Teleradiologie - effizient, modern und rechtssicher

„Als Medizinphysikexperten mit Schwerpunkt im Bereich der Radiologie beraten wir Sie gerne zu Ihrer maßgeschneiderten Teleradiologielösung.“

Was ist Teleradiologie?

Teleradiologie ermöglicht radiologische Untersuchungen wie Röntgen, CT oder MRT unter der Verantwortung eines Facharztes/ einer Fachärztin, der/die sich nicht am Ort der technischen Durchführung befindet. Voraussetzung ist die erforderliche Strahlenschutz-Fachkunde dieses sogenannten Teleradiologen/ dieser Teleradiologin.

Hintergrund & Nutzen

Teleradiologie trägt wesentlich insbesondere in ländlichen, strukturschwachen oder personalärmeren Regionen zur PatientInnenversorgung bei. Ziel ist es, Diagnosen schneller zu stellen, effizienter zu arbeiten und auch außerhalb der üblichen Dienstzeiten eine hochwertige Befundung sicherzustellen.

Unser Beratungsportfolio

Personelle Voraussetzungen

Eine sichere teleradiologische Versorgung setzt verschiedene Rollen voraus →

 

 

Zudem sind formale Dienstanweisungen wichtig, um Zuständigkeiten, Indikationsstellung, Aufklärungspflichten und rechtliche Vorgaben klar zu definieren.

  • Teleradiologe/Teleradiologin: RadiologIn mit umfassender Fachkunde, verantwortlich für Rechtfertigung, Befundung und Kommunikation über IT-Systeme.
  • Arzt/Ärztin vor Ort: Muss über Teleradiologische Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen – entweder durch einen 8-stündigen Kurs plus zwei Wochen praktischer Einweisung oder eine entsprechende Fachkunde und Bestätigung der TeleradiologIn
  • MTR (Medizinisch-technische Radiologieassistenz): Führt die Untersuchung durch, sorgt für patientenfreundliche Durchführung, Dosisschutz und Bildübertragung.

Gesetzliche Anforderungen

Teleradiologie ist genehmigungspflichtig gemäß § 14 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG). Folgende Punkte sind entscheidend →

 

 

 

Die Genehmigung umfasst oft nur Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsbetrieb, kann aber bei Bedarf ausgeweitet werden (max. 5 Jahre Befristung). Änderungen müssen der Behörde mitgeteilt werden.

  • Dokumentation: Voraussetzungen sind genaue Dokumentation aller Beteiligten mit Qualifikationen
  • Konzepterstellung: Der zuständigen Behörde ist ein Gesamtkonzept zur Organisation und Qualitätssicherung vorzulegen
  • Patientensicherheit: Technische Sicherheiten und Ausfallkonzepte (z. B. bei Geräteausfall oder IT-Störung) sind nachzuweisen
  • Qualitätssicherung: Anzeige zur Qualitätssicherung bei der zuständigen ärztlichen Stelle erforderlich

Technik & Qualität

Für die Umsetzung einer Teleradiologie ist die Einhaltung einiger technischer Standards notwendig. Die folgenden Standards sind nach DIN 6868-159/-157 zu beachten

  • Übertragungszeit: Bilddatensätze müssen innerhalb von 15 Minuten beim Teleradiologen ankommen. Verschiedene Prüfmodelle (Push- oder Pull-Verfahren) möglich.
  • Teleradiologiestrecke: umfasst alle Netzwerkabschnitte (LAN/WAN bis Befundung) und ist Bestandteil der Abnahme- und Konstanzprüfungen.
  • Monitore/Bildwiedergabegeräte: Befundungsmonitore müssen geprüft werden      (z. B. DIN 6868-157/-57), insbesondere im Home-Office.

Als was arbeiten Sie?