
Kenntniskurs Ärzte/Ärztinnen (8h)
Der 8-stündige Kenntniskurs richtet sich an alle ärztliche KollegInnen, die zum Start Ihrer Tätigkeit im Kontrollbereich “Kenntnisse im Strahlenschutz” benötigen. Überdies kann ab Kenntnis-Zertifizierung mit dem Erwerb der Sachkunde begonnen werden, welche wesentlicher Bestandteil des Fachkundeantrags ist.
Die Veranstaltung setzt sich aus der theoretischen Unterweisung im Strahlenschutz und der praktischen Unterweisung im Strahlenschutz zusammen. Die theoretische Unterweisung findet zu 100% online statt, wobei 50 % im Blended-Learning und 50 % als WebEx-Live Termin (14:00-15:30) stattfinden. Die praktische Unterweisung kann im Anschluss ab 16:00 im St. Franziskus Hospital Münster bzw. der St. Barbara-Klinik Hamm-Heessen (Standort wird noch bekannt gegeben) oder alternativ zu späterem Zeitpunkt im eigenen Betrieb absolviert werden.
Für die Teilnehmenden, die die praktische Unterweisung im eigenen Betrieb durchführen möchten, stellen wir einen Dokumentationsbogen zur Verfügung.
Nach erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung und absolvierter praktischer Unterweisung wird eine behördlich anerkannte Bescheinigung ausgestellt und Ihnen per Post zugesendet. Die Rechnung erhalten Sie ebenfalls nach dem Kurstermin per Post an die angegebene Rechnungsadresse.
Sprechen Sie uns gerne für das Angebot einer Inhouse-Schulung an!
Datum
- 14.09.2022
- Vorbei!
Uhrzeit
- 14:00 - 19:00
Kosten
- 110,00€
Art des Kurses
- Kenntniskurs
Veranstaltungsort
- 50% online, 50% Präsenz
- 50% online, 50% Präsenz
Download
Allgemeine Hinweise zur Durchführung
Bis mindestens Mitte 2023 können wir Ihnen einen Teil unseres Kursangebots auch weiterhin als 100%-Online Kurs anbieten. Bitte beachten Sie hierfür den angegebenen Veranstaltungsort auf der jeweiligen Kursseite.
Ab Mitte 2023 ist vorgesehen, dass 50% eines Kurses weiterhin als „Blended-Learning“ über die Online-Lernplattform Ilias erhalten bleiben. Die zweite Kurshälfte findet dann in Präsenz am angegebenen Veranstaltungsort statt. Da sich die Kursumsetzung nach den aktuellen Genehmigungsauflagen richtet, kann sich diese aufgrund der Pandemielage fortlaufend ändern.